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Redaktioneller Prozess

Wie wir jeden Fall prüfen.

Ein vierstufiger Prozess — derselbe für einen 9-Dollar-Joghurt-Vergleich und einen 725-Millionen-Dollar-Datenleck-Fonds. Keine Abkürzungen.

1. Primärquellen nutzen

Jeder Fall beginnt mit einem Gerichtsakteneintrag oder einer offiziellen Mitteilung des Administrators. Wir veröffentlichen nicht aus sekundären Aggregatoren oder Social-Media-Beiträgen.

2. Vorläufige Genehmigung bestätigen

Ein Vergleich gelangt erst ins Verzeichnis, nachdem ein Richter die vorläufige Genehmigung erteilt hat und ein Antragsverfahren für die Öffentlichkeit geöffnet wurde.

3. Juristendeutsch übersetzen

Ein Redakteur verfasst die Berechtigungszusammenfassung in verständlicher Sprache; ein zweiter Redakteur vergleicht sie Zeile für Zeile mit der Mitteilung, um Übertreibungen zu vermeiden.

4. Antrags-URL verifizieren

Wir testen das offizielle Antragsformular selbst, erfassen die Nachweisanforderungen und protokollieren den exakten Fristzeitpunkt in der vom Administrator angegebenen Zeitzone.

Was einen Fall ausschließt

  • Die Bekanntmachungsfrist ist abgelaufen oder die Antragsfrist ist verstrichen.
  • Die Berechtigung ist so eng (z. B. ein einzelner namentlich genannter Kläger), dass kein Leser qualifizieren könnte.
  • Der „Vergleich“ ist in Wirklichkeit ein Marketingangebot oder Rückerstattungsprogramm, das als Rechtsentschädigung getarnt ist.
  • Der Administrator hat keine verifizierbare Antrags-URL veröffentlicht.

Korrekturen

Wenn wir ein Detail falsch darstellen, korrigieren wir den Eintrag innerhalb von 24 Stunden und fügen am Ende der Fallseite eine datierte Korrekturnotiz hinzu. Stimmt etwas nicht? E-Mail an [email protected].